Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank
als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).

Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

Aktuelle News

{{brizy_dc_image_alt entityId=
Kann PEPP zukünftig endlich durchstarten?
Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022 ging PEPP an den Start – […]
{{brizy_dc_image_alt entityId=
Ski- und Reitunfälle haben die höchsten Folgekosten
Unter den unfallträchtigsten Sportarten steht zwar König Fußball unangefochten an der Spitze, wenn man die Fallzahlen betrachtet. Doch die Kosten pro Verletzung sind im Skisport mit Abstand am höchsten, wie die Auswertung privater Unfallversicherungsfälle eines großen deutschen Versicherers zeigt. 7.500 Euro zahlt dieser pro Leistungsfall an Skifahrer, was die hauseigenen Analysten neben tendenziell schwereren Verletzungen […]